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[ Berichte > Berichte für das Jahr 2009 > Bericht vom 05.12.2009 ]

Jahreshauptversammlung des Fördervereins

Am 27.11.2009 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Fördervereins statt. Nach einem turbulenten Anfang mit fast kompletten Austausch der Vorstandsmitglieder hat der Verein jetzt wieder stabiles Fahrwasser erreicht.

Die 13 anwesenden Mitglieder konnten sich ein Bild von der Arbeit des Vereins machen, denn der Vorsitzende gab einen detaillierten Überblick über die Aktivitäten des Vereins im vergangenen Geschäftsjahr vom 01.08.2008 bis 31.07.2009. Der Verein hat zur Zeit 592 Mitglieder bei einer Schüleranzahl von aktuell 1152. Dagegen stehen noch 25 Kündigungen, so dass die Mietgliederzahl zur Zeit 567 beträgt.

Der aktuelle Kassenstand setzt sich wie folgt zusammen:

Einnahmen: 14.438,15 € inkl. Zinsen
Ausgaben: 12.738,69 €
Ergibt ein Plus von 1.699,46 €

An freien Mitteln stehen zurzeit 24.132,17 € zur Verfügung. Diese Summe beinhaltet die 5000 €, die der Verein für das Selbstlernzentrum zurückgelegt hatte. Diese Mittel wurden nicht abgerufen, da durch konzeptionelle Veränderungen der jetzt entstandenen "Mediothek" ein Engagement des FV nicht notwendig wurde. Dies Geld steht wieder zur freien Verfügung.

An Ausgaben wurden getätigt z.B. für den Fachbereich Physik digitale Vielfachmessgeräte für 628 €, der Fachbereich Chemie erhielt zur Herstellung von Industriegasen Gasentwicklungsapparate im Wert von 1.100 €, die Informatik einen Server für 2.900 €, die AG "Jugend gründet", die mit Ihrem Projekt "Piezzo-Power" den ersten Preis im Bundeswettbewerb erhielt, wurde mit 475 € unterstützt.

Von besonderer Bedeutung war die Satzungsänderung, die intensiv diskutiert wurde:

Die derzeitige Satzung besagt, dass die Einladungen zur JHV schriftlich mindestens 10 Tage vor der Versammlung an die Mitglieder zu versenden ist. In diesem Jahr wurden 150 Einladungen per Post verschickt mit Portogebühren von 104,50 €. Es kamen 10-15 Briefe wieder zurück, da die Empfänger unbekannt verzogen waren.

Um diesen Kostenapparat in Zukunft zu mindern wird vorgeschlagen, die Satzung § 7 Abs. 3 und 4 zu ändern, so dass die Einladung bekannt gemacht wird durch Aushang in der Schule, Eintrag auf der Homepage sowie einen Eintrag in den Terminkalender, den die Schüler und Eltern am Beginn eines Schuljahres erhalten. Das Datum für die Jahreshauptversammlung wird in der letzten Vorstandssitzung des Geschäftsjahres im Juni des Kalenderjahres festgelegt.

Die lt. Satzung vorgeschriebene Veröffentlichung durch die Presse ist problematisch, da die Fristeinhaltung nicht gewährleistet ist.

Die Satzungsformulierung lautet demnach wie folgt:

§ 7 Abs. 3 Alt: " Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzendes den Vorstandes unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen."

§ 7 Abs. 3 Neu: "Die Mitgliederversammlung [...] mit einer Frist von 3 Wochen einberufen."

§ 7 Abs. 4 Alt: "Die Einladungen ergehen schriftlich"

§ 7 Abs. 4 Neu: "Die Einladung erfolgt über die Veröffentlichung auf der Homepage des MKG, der Presse und der Eintragung in den Terminplänen der Schule."

Sollte aus juristischen Gründen eine andere Formulierung notwendig sein, soll diese den o.g. Text ersetzen.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Von Friedrich Dewies