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Satzungsänderung des Fördervereins

In Rücksprache mit dem Notariat Freuen in Wegberg wurde die Satzung des Fördervereins des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums Wegberg geändert. Die Änderungen betreffen zwei Absätze, in denen das Einladungsverfahren für die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Im Einzelnen sind die folgenden Absätze betroffen:

§7 Abs. 3 - Alt:
"Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen."

§7 Abs. 3 - Neu:
"Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 3 Wochen einberufen."

§ 7 Abs. 4 - Alt:
"Die Einladungen ergehen schriftlich."

§ 7 Abs. 4 - Neu:
"Die Einladung erfolgt über die Veröffentlichung auf der Homepage des MKG, der Presse und die Eintragung in den Terminplänen der Schule."

Zum Hintergrund der Änderungen:

1. Die schriftliche Einladung per Post ist sehr teuer (ca. € 110,00 Portogebühren - immerhin Mitgliederbeiträge) und unzuverlässig, da die Adressen mancher ehemaliger Mitglieder nicht mehr herauszufinden sind und die Briefe zurückkommen.

2. Die Resonanz ist äußerst gering, von den über 500 Mitgliedern erscheinen nur 2-5.

3. Das Medium Internet war zur Gründung des Vereins noch nicht omnipräsent, hat sich mittlerweile aber flächendeckend durchgesetzt. Daher möchten wir zukünftig ebenfalls dieses zeitgemäße Medium nutzen.

4. Nur über die Presse ist die Einladung nicht fristgerecht terminierbar, da diese sich das Datum der Veröffentlichung offen hält. Das sicherste Medium stellt die Eintragung in den Terminplänen dar, da diese den Schülern für die Eltern mit allen relevanten Schuljahres-Terminen am Schuljahresbeginn ausgehändigt wird. - Hier schauen die Eltern nach!

5. Die Verlängerung der Fristen von 10 auf 21 Tage kommt dem Bedürfnis entgegen, eine angemessene Frist zum Besuch der Homepage des MKG zu belassen.

Friedrich Dewies
(Vorsitztender des Fördervereins)