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Zeugnisse und sonstige Dokumente

Beglaubigte Zeugniskopien

Soweit Sie nur beglaubigte Kopien eines noch vorhandenen Zeugnisses benötigen, können diese während der üblichen Öffnungszeiten des Sekretariates unserer Schule angefertigt werden. Bitte bringen Sie in jedem Fall das Original des Zeugnisses mit, das Sie beglaubigen lassen möchten - nur auf Basis einer Kopie darf keine Beglaubigung vorgenommen werden.

Aber Achtung: Schulen dürfen nur beglaubigte Kopien von Zeugnissen erstellen, die sie selbst herausgegeben haben. Entsprechend können keine beglaubigte Kopien von Zeugnissen anderer Schulen oder Institutionen (z.B. Universitäten) erstellt werden, ebenso keine beglaubigten Kopien von sonstigen Dokumenten, die nicht im Zusammenhang mit unserer Schule stehen. Alternativ können Sie beglaubigte Kopien auch in vielen Pfarrämtern sowie in den Bürgerzentren von Rathäusern erstellen lassen.

Zeugnis-Zweitschriften

Ist das Original eines Zeugnisses verloren gegangen oder zerstört worden, müssen Sie sich eine sogenannte Zweitschrift ausstellen lassen. Die Zweitschrift eines Zeugnisses ist als solche markiert, stellt aber ihrerseits wieder ein Original dar, von dem Sie z.B. auch wieder beglaubigte Kopien anfertigen lassen dürfen.

Die Anfertigung einer Zweitschrift ist wesentlich aufwändiger als das Erstellen einer beglaubigten Kopie, da hier wieder ein neues Original mit den entsprechenden Unterschriften erstellt werden muss. Entsprechend benötigen wir für die Ausstellung einer Zweitschrift auch in der Regel mehrere Tage Zeit.

Soweit Sie eine Zweitschrift eines Zeugnisses benötigen, melden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch im Sekretariat. Unbedingt notwendig sind dabei die folgenden Angaben:

  • Nachname und Vorname, auf die das Zeugnis ausgestellt war - insbesondere bei Namensänderungen aufgrund von z.B. Heirat nützt uns der aktuelle Nachname nichts, benötigt wird immer der Nachname, auf den das Zeugnis ausgestellt wurde

  • Jahr, in dem das Zeugnis ausgestellt wurde

  • Art des Zeugnisses (z.B. Abiturzeugnis, FHR-Zeugnis etc.)

  • Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können, sobald das Zeugnis abholbereit ist

Noch wichtig zu wissen: Angeforderte Zweitschriften können nicht per Post versendet werden, sondern müssen während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich im Sekretariat der Schule abgeholt werden. Soweit Sie eine angeforderte Zweitschrift nicht selbst abholen können und stattdessen Dritte (z.B. Angehörige, Freunde etc.) mit der Abholung beauftragen, benötigen diese eine formlose Vollmacht, damit die Zweitschrift ausgehändigt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass nur Abschlusszeugnisse langfristig von der Schule archiviert und somit als Zweitschriften ausgestellt werden können. Einfache Zeugnisse können nur zeitlich sehr begrenzt als Zweitschrift angefordert werden.

Aushändigung von Abitur-Klausuren

Für Abitur-Klausuren besteht seitens der Schule eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Nach dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Abitur-Klausuren abzuholen. Möglich ist dies jeweils ab August des Jahres, in dem Ihre Abiturprüfungen exakt zehn Jahre zurück liegen.

Sollten Sie Interesse haben Ihre Abiturklausuren ausgehändigt zu bekommen, setzen Sie sich bitte während der allgemeinen Öffnungszeiten telefonisch mit dem Sekretariat in Verbindung. Benötigt werden dabei folgende Angaben:

  • Nachname und Vorname zur Zeit der Abiturprüfung

  • Jahr der Abiturprüfung

  • Für die drei schriftlichen Fächer: jeweils Fach, Fachart (LK/GK) und Lehrkraft

  • Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können, sobald die Abitur-Klausuren bereit liegen

Die Bereitstellung der Abitur-Klausuren aus unserem Archiv kann einige Tage Zeit benötigen. Insbesondere zu Beginn eines Schuljahres und während der Zeugniszeiten kann sich die benötigte Zeit auch etwas verlängern. Sobald die Klausuren zur Abholung bereit liegen, werden Sie telefonisch benachrichtigt.

Die Abitur-Klausuren können ausschließlich während der allgemeinen Öffnungszeiten des Sekretariates in der Schule abgeholt werden und werden keinesfalls per Post versendet - der dadurch entstehende Aufwand wäre (selbst bei Kostenübernahme) für unserer Schule zu groß. Die Klausuren dürfen nur Ihnen persönlich ausgehändigt werden. Soweit Sie die Klausuren nicht selbst abholen können und stattdessen Dritte (z.B. Angehörige, Freunde etc.) mit der Abholung beauftragen, benötigen diese eine formlose Vollmacht, damit die Klausuren ausgehändigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass das Zeitfenster für die Abholung von Abitur-Klausuren begrenzt ist! Da unser Platz im Archiv knapp ist, werden die Abitur-Klausuren spätestens ein Jahr nach Ende der Aufbewahrungspflicht, also elf Jahre nach Ende der Abiturprüfung, vernichtet. Alle bis dahin nicht abgeholten Abitur-Klausuren sind dann unwiederbringlich zerstört.