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Vertretungskonzept für die Oberstufe

Auch in der Oberstufe soll zukünftig Unterrichtsausfall dadurch vermieden werden, dass Vertretungsunterricht stattfindet.

Gesucht ist deshalb ein Konzept, das einerseits den gestellten Anforderungen genügt und andererseits die zusätzlichen Belastungen in erträglichen Grenzen hält.

Was also sind die Mindestanforderungen an eine gesuchte Lösung?

  • Anwesenheitspflicht der Schüler,

  • sinnvolle Beschäftigung mit dem Stoffgebiet des Kurses.

ad 1) Die Anwesenheitspflicht der Schüler kann auch in die Eigenverantwortung der Schüler, die ja gefördert werden soll, gestellt werden. Konkret: Der Kurssprecher erhält zu Beginn des Schuljahres vom Kurslehrer eine Kursliste, in die sich alle in der Vertretungsstunde anwesenden Schüler per Unterschrift eintragen. Diese Liste wird vom Kurslehrer kontrolliert, wenn er den Unterricht wieder aufgenommen hat. Der Kurs kann im vorgesehenen Klassenraum stattfinden.

ad 2) Günstig wäre es natürlich, wenn der Kurslehrer Unterrichtsmaterial und entsprechende Arbeitsaufträge für die konkrete Vertretungsstunde zur Verfügung stellen könnte. Dieses Material könnte dann über den Kurssprecher an die Kursteilnehmer gelangen. Leider ist dieser wünschenswerte Fall nicht immer realisierbar, man denke nur an eine plötzliche Erkrankung oder gar einen Unfall als Grund für das Fehlen des Kurslehrers. Deshalb erscheint es sinnvoll, dass jede Fachschaft zu Beginn des Schuljahres entsprechendes Material für ein oder zwei Unterrichtseinheiten zur Verfügung stellt. Dieses Material müsste natürlich für eine längeren Zeitraum, gegebenenfalls sogar für das ganze Schuljahr, einsetzbar sein und für eine sinnvolle Beschäftigung des Kurses sorgen. Es könnte im Schülersekretariat hinterlegt und vom Kurssprecher bei Bedarf abgeholt werden. Für den Fall das solches Material zum Einsatz kommt, müsste man sicherlich akzeptieren, dass es sich dabei um Material handelt, das nicht in jedem Fall passgenau den aktuellen Unterricht fortsetzt.


Änderungen zum 1. April 2010

Da das Vertretungskonzept von vielen Schülerinnen und Schülern immer wieder unterlaufen wurde, wurde in der Lehrerkonferenz vom 16.03.2010 eine Modifikation des Konzeptes beschlossen:

  • Die Anwesenheitslisten werden ab sofort als Vordrucke vom Schülersekretariat zusammen mit den Aufgabenstellungen herausgegeben - und das ausschließlich zu Beginn der jeweiligen Stunden.

  • Die ausgefüllten Anwesenheitslisten müssen unmittelbar nach Ende der jeweiligen Stunde im Schülersekretariat zurückgegeben werden und werden dort gegengezeichnet.

  • Im Regelfall müssen die Arbeitsergebnisse der Stunde mit der Anwesenheitsliste zusammen abgegeben werden.

  • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, während der Stunde im normalen Kursraum zu bleiben. Fände der Unterricht in einem Fachraum statt, der ohne Kurslehrer nicht betreten werden darf, erfragen die Schülerinnen und Schüler beim Abholen der Aufgaben im Schülersekretariat einen freien Raum, der dann verpflichtend für den Kurs ist.

  • Stichprobenartig werden Anwesenheitskontrollen durchgeführt. Bei Abwesenheit von Schülerinnen oder Schülern im Raum wird die Stunde als unentschuldigte Fehlstunde verbucht.

Robert von der Gracht