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Katholische Religionslehre

"Schulischer Religionsunterricht soll zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen." Der besondere Auftrag des Religionsunterrichtes liegt darin, "auf der Grundlage reflektierter Tradition nach dem Sinn menschlichen Lebens und der Welt zu fragen. Er erörtert die Antworten, die Menschen heute auf diese Fragen geben und die sie in der Geschichte gegeben haben und zeigt dabei Mensch und Welt in ihrem Bezug zu Jesus Christus im Licht des kirchlichen Glauben und Lebens." Wesentliches Ziel ist dabei dem jungen Menschen "Hilfe zur verantwortlichen Gestaltung des eigenen wie des gesellschaftlichen Lebens" zu leisten.
(Aus: Der Religionsunterricht in der Schule - Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer Deutschlands. Seite 29.)


Die Situation der Schülerinnen und Schüler

Die religiöse Sozialisation der Schülerinnen und Schüler ist mittlerweile auch an unserem Gymnasium sehr unterschiedlich.

Dies zeigt sich

  • in dem häufigen Fehlen gottesdienstlicher Erfahrungen und dem daraus resultierenden Verhalten,

  • in der Einstellung der Eltern - und damit auch der Schülerinnen und Schüler - zum RU,

  • in den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler, z.B. stark divergierende biblische Grundlagen,

  • und mit zunehmendem Maße auch in der Heterogenität der Konfessionen..


Die gegenwärtige Situation des Unterrichtes und mögliche Konsequenzen daraus

Aus der o. g. Situation ist es zu Beginn der Orientierungsstufe wichtig, die Schülerinnen und Schüler auf einen gemeinsamen Stand zu bringen in Bezug auf Biblische Geschichte oder Grundkenntnisse im Bereich der Liturgie. Der obligatorische Themenkatalog ist im schulinternen Curriculum festgelegt.

Wegen der Möglichkeit der Abwahl aus Gewissensgründen in der Sek. I fehlen Schülerinnen und Schüler, die in der Sek. II wieder Religionsunterricht wählen, viele Grundkenntnisse. Aus diesem Grunde wurde ein Katalog erstellt (Was muss aus Sek. I für Sek. II vorausgesetzt werden?).

Wegen möglicher Fachlehrerwechsel - z. T. auch innerhalb eines Schuljahres - erwächst die Notwendigkeit, sich eng am Lehrplan zu orientieren, damit nicht von allen Themen etwas behandelt wurde ("Haben wir schon bei Herrn X / Frau Y gemacht.").

Da die Lehrpläne jahrgangsübergreifende Einheiten aufweisen, sollte nach Möglichkeit ein Fachlehrerwechsel nicht vor Ablauf von zwei Schuljahren vorgenommen werden.

Im Hinblick auf die Wahlen in der Sek. II - Religionsunterricht als 3. oder 4. Abiturfach - ist durchgängiger Religionsunterricht in allen Jahrgängen - wie am MKG erteilt - absolut unerlässlich.

Die z. Zt. geringe Wahl des Faches als Abiturfach wird bedauert. Hier soll verstärkt schon in der EF von den Fachlehrerinnen und -lehrern darauf aufmerksam gemacht werden, dass Religionslehre als Prüfungsfach für den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich eingesetzt werden kann.

Methodisches Arbeiten im Religionsunterricht

Die Richtlinien für die Sek. I und Sek. II sehen eine stärkere Betonung methodischen Arbeitens in Hinblick auf selbstständiges Lernen vor. Gerade um einer Vertextung und Verkopfung des Religionsunterrichtes entgegenzuwirken, ist bei der Arbeit Wert zu legen, auf das Erlernen verschiedenster Methoden und Techniken, z.B. Bildbetrachtung, Einsatz von Musik, Malen und Meditation, insbesondere auch auf stärker kreativ ausgerichtete Arbeitsweisen.

Bei der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler insbesondere der unteren Jahrgänge wollen wir Fantasiereisen und andere Stilleübungen im Unterricht einüben und durchführen, sodass die Schülerinnen und Schüler auch im emotionalen Bereich Erfahrungen sammeln.


Formen religiöser Erfahrungen

Seit Bestehen des Gymnasiums gehören Erfahrungen religiösen Erlebens zum Unterricht und zum Schulleben dazu. Dabei ist es den Religionslehrerinnen und -lehrern immer wichtig, dass am MKG regelmäßige Gottesdienste stattfinden. Zurzeit finden im Schuljahr neben Gottesdiensten zu besonderen Anlässen folgende Gottesdienste statt:

  • Einschulungsgottesdienste für die 5. Klasse vor der offiziellen Einschulungsfeier (vorbereitet von den Schülerinnen und Schülern der alten Klasse 5)

  • Jahrgangsstufenbezogene Gottesdienste einmal im Schuljahr; ökumenisch oder konfessionell

  • Ökumenischer Adventsgottesdienst für die gesamte Schulgemeinde in der Woche vor den Weihnachtsferien

  • Ökumenischer Abiturgottesdienst vor der Entlassfeier

Dabei legen wir Wert darauf, dass der Gottesdienst gemeinsam mit den Geistlichen und/oder SchulseelsorgerInnen der beiden Kirchen, dem/den betreffenden Lehrerinnen und Lehrern und den Schülerinnen und Schülern vorbereitet und gestaltet wird.

Bei den Schulgottesdiensten ist leider festzustellen, dass zunehmend Schülerinnen und Schüler nicht mehr liturgiefähig sind. Hier muss die Arbeit auch im RU anfangen; d.h. in der Klasse 5 muss das Verhalten in der Kirche eingeübt und wichtige Gebete/Gesänge für den Gottesdienst gelernt werden. So soll auch bei einem Unterrichtsgang die Kirche und das Kloster besucht werden.

In den früheren Jahren fanden regelmäßig Besinnungstage bzw. Tage religiöser Orientierung für Oberstufenschülerinnen und -schüler in verschiedenen Bildungshäusern oder Jugendhäusern von Klöstern statt. Es ist zu überprüfen, ob eine Wiederbelebung dieser Veranstaltungen möglich ist.

Religionsunterricht und Praktische Philosophie

Die Fachschaft katholische Religion befürwortet ausdrücklich die an unserer Schule in allen Jahrgängen eingerichteten Kurse in Praktischer Philosophie. Keine einzige Schülerin und kein einziger Schüler soll nach Meinung der Fachschaft am katholischen Religionsunterricht teilnehmen müssen, wenn dies mit seinem Gewissen nicht vereinbar ist. Die Fachschaft weist jedoch auch darauf hin, dass die Nicht-Teilnahme aus Gewissensgründen der einzige Grund sein soll und darf, der zur Teilnahme am Unterricht in Praktischer Philosophie führen kann. Der Religionsunterricht ist der grundsätzlich zu besuchende Unterricht, der nur aus Gewissensgründen, nicht aber aufgrund von strategischen Überlegungen zur Benotung, Sympathie und Antipathie oder anderen Gründen durch das Fach Praktische Philosophie ersetzt werden darf.

Der Religionsunterricht und die anderen Religionen

Auf Grund der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung in der letzten Zeit (multikulturelle Gesellschaft / Globalisierung) kommt dem Religionsunterricht verstärkt die Aufgabe zu, über die verschiedenen Religionen zu informieren und dabei besonders die Gemeinsamkeiten der monotheistischen Religionen herauszustellen. Dies kann entweder an den entsprechenden Stellen im Lehrplan der Sek. I erfolgen oder als Projekt.

Für das Thema Judentum könnte die Feier des Sedermahles innerhalb der Lerngruppe oder der Besuch einer Synagoge das rein kognitive Lernen erweitern. Das Thema Islam kann durch den Besuch einer Moschee ergänzt werden.

Der Religionsunterricht und unser Namenspatron

Es ist festzustellen, dass die Person des Namensgebers unseres Gymnasiums zu wenigen präsent ist. Wir müssen sein Tun als Beispiel für uns wieder stärker ins Bewusstsein von Lehrerinnen, Lehrern, Schülerinnen, Schülern und Eltern bringen.

Dazu bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • Kurze Unterrichtseinheit zu Beginn der Klasse 5

  • (Dauer)ausstellung zur Person von Maximilian Kolbe

  • Ausstellung zu Auschwitz

  • Begegnung mit ehemaligen KZ-Häftlingen mit Unterstützung des Maximilian-Kolbe-Werkes Freiburg

  • Spurensuche polnischer Fremdarbeiter in Wegberg

  • Unterstützung des Polenaustausches

In diesem Bereich können auch fächerverbindende/-übergreifende Projekte (Geschichts-AG; Fachschaft Geschichte u.a.) gestartet werden.

Evaluation

In jeder Fachkonferenz eines Schuljahres wird von der Fachschaft eine Bewertung des "Ist-Zustandes" vorgenommen. Dabei werden die erfolgreichen wie auch die nicht realisierten Maßnahmen unter Anführung der Gründe festgehalten sowie neue Perspektiven und deren Realisierung aufgezeigt.