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Vertretungskonzept für die Oberstufe
Das Vertretungskonzept der Oberstufe muss zunächst der Einsicht gerecht werden, dass eine Vertretungsregelung entsprechend der Sekundarstufe I aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht möglich ist. Dieses Problem wird von unserer Schule aber zugleich als Chance gesehen, durch das Vertretungskonzept der Oberstufe die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, indem die ausfallende Zeit im Sinne eigenverantwortlichen Unterrichtens genutzt wird.
Die Schülerinnen und Schüler haben im Falle der Abwesenheit der Lehrkraft eines Kurses keine Anwesenheitspflicht in der Schule, unterliegen aber der Verpflichtung, bereitgestellte Aufgaben bis zur nächsten Unterrichtsstunde bearbeitet zu haben. Die jeweilige Lehrkraft des Kurses kontrolliert die Bearbeitung dieser Aufgaben.
Die Bereitstellung der zu bearbeitenden Aufgaben erfolgt dabei in einem zweistufigen System:
Wenn die Lehrkraft dazu in der Lage ist, für die ausfallende Stunde Materialien an das Schülersekretariat zu schicken, werden diese vom Sekretariat in ausreichender Anzahl vervielfältigt und zur Abholung im Klassenbuch-Regal bereitgelegt. Die Aufgaben können dort bis zum Folgetag abgeholt werden und müssen bis zur nächsten Unterrichtsstunde des Kurses bearbeitet werden.
Ist die Lehrkraft nicht dazu in der Lage, aktuelles Vertretungsmaterial an das Schülersekretariat zu schicken, arbeiten die Schülerinnen und Schüler an Aufgaben, die die jeweilige Lehrkraft zu Beginn des Halbjahres im Kurs verteilt. Für die Bereitstellung gibt es unterschiedliche Wege: diese können z.B. als Kopien ausgeteilt oder im Online-Kurssystem zur Verfügung gestellt werden; das jeweilige Verfahren wird von den Lehrkräften mit ihrem jeweiligen Kursen abgesprochen. Zu Beginn des Halbjahres sollte Material für ca. drei bis fünf Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt werden. Bei häufigerer Abwesenheit wird gegebenenfalls im Laufe des Schuljahres weiteres Material bereit gestellt.
Die Bearbeitung der Aufgaben liegt in der alleinigen Verantwortung der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Kurses, wodurch die Eigenständigkeit unterstützt werden soll.
Bei langfristiger Erkrankung wird nach einer sinnvollen Dauervertretung gesucht.
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