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Individuelle Förderung


Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage der individuellen Förderung findet sich in folgender Verordnung:

§ 3 - Unterricht, individuelle Förderung

(3) Die Ergänzungsstunden dienen der differenzierten Förderung innerhalb des Klassenverbandes sowie in anderen Lerngruppen. Mindestens fünf Ergänzungsstunden sollen für die individuelle Förderung eingesetzt werden. [...] Die Schule kann die Schülerin oder den Schüler dazu verpflichten, im Rahmen der Ergänzungsstunden an bestimmten Förderangeboten teilzunehmen.

(4) Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf individuelle Förderung. [...] [Sie] dient insbesondere der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern, [...] deren Versetzung gefährdet ist [...]

Das Maximilian-Kolbe-Gymnasium Wegberg will nicht nur dem Buchstaben des Gesetzes entsprechen, sondern darüber hinaus jedem einzelnen Schüler und jeder einzelnen Schülerin die Möglichkeit anbieten, sich entsprechend seiner/ihrer Fähigkeiten zu bilden.

Wir haben daher sowohl Angebote, um Wissenslücken zu füllen, als auch Angebote, die über die schulische Stoffvermittlung hinausgehen und sich an besonders Interessierte bzw. Begabte richten.


1. Ergänzungsstunden

Die Ergänzungsstunden sind auch aus pädagogischen Gründen fast immer den Klassenlehrern bzw. -lehrerinnen zugeordnet worden. Hier ist Raum für zusätzliche pädagogische Maßnahmen, Methodenvermittlung, aber insbesondere für individuelle fachliche Förderung. Die Ergänzungsstunde ist keine zusätzliche Unterrichtsstunde.


2. Begabtenförderung

Bitte entnehmen Sie diesbezügliche Informationen dem Menupunkt Begabtenförderung auf unserer Homepage.


3. Förderkurse

Der Förderunterricht ist für die SchülerInnen bestimmt, die in der Einstiegsphase oder nach längerem Fehlen punktuelle Leistungsschwierigkeiten haben. Sie sollen durch eine zeitlich begrenzte, fachlich betreute und individuelle Unterstützung wieder Anschluss an den Leistungsstand ihrer Klasse finden. Der Unterricht ist auf vier bis sechs Wochen begrenzt und nicht als langfristige Nachhilfe zu verstehen.

Der Fachlehrer, der einen Förderbedarf erkennt, weist Ihr Kind dem Förderunterricht zu. Die Teilnahme ist damit verpflichtend und hat Vorrang vor zeitlich parallel liegenden Arbeitsgemeinschaften.

Da auch die einzelnen Förderkurse teilweise parallel im Stundenplan angelegt sind, müssen in mehreren Fächern auftretende Schwierigkeiten eventuell nacheinander aufgearbeitet werden.


4. Silentium

Das Silentium ist für die SchülerInnen bestimmt, die aufgrund unterschiedlichster Beeinflussungen Schwierigkeiten haben, ihre Hausaufgaben anzufertigen. Sie sollen durch eine zeitlich begrenzte, betreute und individuelle Unterstützung wieder Anschluss an den Leistungsstand ihrer Klasse finden. Die Teilnahme am Silentium ist auf vier bis sechs Wochen begrenzt und nicht als langfristige Nachhilfe zu verstehen.

Der Fachlehrer oder der Klassenlehrer, der einen Förderbedarf erkennt, weist Ihr Kind dem Silentium zu. Die Teilnahme ist damit verpflichtend und hat Vorrang vor zeitlich parallel liegenden Arbeitsgemeinschaften.


5. Arbeitsgemeinschaften

Bitte entnehmen Sie diesbezügliche Informationen dem Menupunkt Arbeitsgemeinschaften auf unserer Homepage.


6. Nachhilfe

Falls eine Schülerin oder ein Schüler längerfristige, regelmäßige Hilfe benötigt, um gravierende Lücken in den schriftlichen Fächern zu schließen, ist das Projekt "Schüler helfen Schülern" zu empfehlen. Im Schülersekretariat sind Anmeldebogen jederzeit erhältlich.


7. Gender-Mainstreaming

Bitte entnehmen Sie diesbezügliche Informationen dem Menupunkt Gender-Mainstreaming auf unserer Homepage.

 
Weiterführende Dokumentationen